Heizungsbefüllung

Grundsätzlich darf Heizungswasser nicht durch Rückdrücken, -saugen oder -fließen in die Trinkwasseranlage gelangen. Nach DIN EN 1717 und DIN 1988  – 100 „Schutz des Trinkwassers“ werden unter Punkt 5.3.2. alle Anschlüsse an die Trinkwasserinstallation als ständige Anschlüsse betrachtet. Dies bedeutet nicht, dass nur eine starre Rohrverbindung regelkonform ist. Entscheidend ist vielmehr, dass der Befüllvorgang nur mit Sicherungsarmatur erfolgen darf. Die Sicherheitsarmatur bedarf laut DIN EN 806-5 einer regelmäßigen Wartung durch den Fachbetrieb.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den Regelungen der Trinkwasserverordnung, um zwingende öffentlich-rechtliche Vorgaben handelt, deren Einhaltung verpflichtend ist. Als Betreiber sind Sie für die Trinkwasserqualität Ihrer Anlage verantwortlich. Sind Sanierungsmaßnahmen erforderlich, müssen diese grundsätzlich durchgeführt werden. Einen Bestandsschutz kann es für Anlagen, die eine Gesundheitsgefahr darstellen, nicht geben.